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Laut unserer Sportordnung ist der Landesverantwortliche Schießsport für alle Ausbildungslehrgänge verantwortlich. Da er allerdings nicht in ganz Niedersachsen laufend unterwegs sein kann, ist er befugt Lehrgänge an die Kreise zu delegieren. Kreisverantwortliche Schießsport sollen mindestens einmal im Jahr eine Waffensachkunde, sowie eine Schießleiterausbildung/Prüfung durchführen. Hierzu werden Sie durch den Landesverantwortlichen Schießsport ermächtigt. Lehrgänge finden allerdings nur statt, wenn genügend Teilnehmer vorhanden sind. Somit sind in einigen Kreisgruppen keine Lehrgänge möglich.
Schießen ist laut Gesetz ein beaufsichtigungspflichtiger Sport. In der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung wird in den Paragrafen 10 und 11 definiert, was dies bedeutet. Jeder, der einen Schießstand zur öffentlichen Nutzung vorhält, muss entsprechende "verantwortliche Aufsichten" zur Verfügung stellen. Der Gesetzgeber benennt diese als "verantwortliche Aufsichten". Im Sprachgebrauch können diese auch Schießleiter, Schießmeister usw. heißen.
Jede, die durch den Betreiber (Verein, RAG, SLG usw.) eingesetzte Aufsicht, muss bestellt werden. Der Verein muss vorher überprüfen ob die Person persönlich geeignet ist, ob der Lehrgangsteilnehmer eine Waffensachkunde nach §7 WaffG. erfolgreich abgeschlossen hat UND ob die Person SACHKUNDIG ist.
(Hiermt ist NICHT die Sachkundeprüfung für Waffen gemeint!)
Weiterhin muss jede zugelassene (bestellte) Aufsicht im Vereinsregister aufgeführt werden UND der Verein hat der Aufsicht ein Nachweisdokument auszustellen. Dieses hat die Aufsicht bei ihrer Tätigkeit mitzuführen!
Die Gesetzgebung besagt, dass die Verbände die Ausbildung zur "verantwortlichen Aufsicht" durchführen können. Das bedeutet also auch, dass andere nicht verbandseigene Ausbildungen zugelassen sind.
In einigen Verbänden erhalten die Waffensachkundezeugnisse bereits den Zusatz
"...hat auch die Qualifizierung zur Aufsicht bestanden"
In der Regel erkennen die Schießsportverbände nur ihre eigene Schießleiterausbildung an. Grund ist oftmals, dass die Verbände eben unterschiedliche Sportordnungen haben
und der sogenannte Schießleiter mit dieser arbeiten muss.
In anderen Verbände z.B. beim DSB gibt es also "normale" Aufsichten (Standaufsichten genannt). Diese werden dort alleine durch das Ablegen der Waffensachkunde nach §7 WaffG. bereits zur Aufsicht qualifiziert. Der Gesetzgeber kennt Unterschiede nicht, hier gibt es nur die gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Aufsichtsperson, egal wie diese in Verbänden/Vereinen genannt wird.
Zusätzlich gibt es den Schießsportleiter, das ist im DSB z.B. der "Allwissende" der den Standaufsichten "vorgesetzt" ist. Die Ausbildung hierzu ist reines Wissen der Sportordnung und der Vorgaben des DSB. Von Sicherheit wird in den Lehrgängen kein Wort gesprochen.
Unsere Schießleiterkurse finden nach Absprache statt.
Der Reservistenverband ist seit 2004 auch anerkannter Schießsportverband
Um den Lehrgang und die Prüfung zu buchen benötigen Sie folgende Voraussetzungen und Vorkenntnisse.