Schießleiterprüfung

1a. Schießleiterausbildungen


durch Online-Learning und Intensivschulung im Lehrgang

(für Mitglieder einer RAG-Schießsport)


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Laut unserer Sportordnung ist der Landesverantwortliche Schießsport für alle Ausbildungslehrgänge verantwortlich. Da er allerdings nicht in ganz Niedersachsen laufend unterwegs sein kann, ist er befugt Lehrgänge an die Kreise zu delegieren. Kreisverantwortliche Schießsport sollen mindestens einmal im Jahr eine Waffensachkunde, sowie eine Schießleiterausbildung/Prüfung durchführen. Hierzu werden Sie durch den Landesverantwortlichen Schießsport ermächtigt. Lehrgänge finden allerdings nur statt, wenn genügend Teilnehmer vorhanden sind. Somit sind in einigen Kreisgruppen keine Lehrgänge möglich.

Schießen ist laut Gesetz ein beaufsichtigungspflichtiger Sport. In der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung wird in den Paragrafen 10 und 11 definiert, was dies bedeutet. Jeder, der einen Schießstand zur öffentlichen Nutzung vorhält, muss entsprechende "verantwortliche Aufsichten" zur Verfügung stellen. Der Gesetzgeber benennt diese als "verantwortliche Aufsichten". Im Sprachgebrauch können diese auch Schießleiter, Schießmeister usw. heißen.

Jede, die durch den Betreiber (Verein, RAG, SLG usw.) eingesetzte Aufsicht, muss bestellt werden. Der Verein muss vorher überprüfen ob die Person persönlich geeignet ist, ob der Lehrgangsteilnehmer eine Waffensachkunde nach §7 WaffG. erfolgreich abgeschlossen hat UND ob die Person SACHKUNDIG ist.

(Hiermt ist NICHT die Sachkundeprüfung für Waffen gemeint!)

Weiterhin muss jede zugelassene (bestellte) Aufsicht im Vereinsregister aufgeführt werden UND der Verein hat der Aufsicht ein Nachweisdokument auszustellen. Dieses hat die Aufsicht bei ihrer Tätigkeit mitzuführen!

Die Gesetzgebung besagt, dass die Verbände die Ausbildung zur "verantwortlichen Aufsicht" durchführen können. Das bedeutet also auch, dass andere nicht verbandseigene Ausbildungen zugelassen sind.

In einigen Verbänden erhalten die Waffensachkundezeugnisse bereits den Zusatz "...hat auch die Qualifizierung zur Aufsicht bestanden"
In der Regel erkennen die Schießsportverbände nur ihre eigene Schießleiterausbildung an. Grund ist oftmals, dass die Verbände eben unterschiedliche Sportordnungen haben und der sogenannte Schießleiter mit dieser arbeiten muss. In anderen Verbände z.B. beim DSB gibt es also "normale" Aufsichten (Standaufsichten genannt). Diese werden dort alleine durch das Ablegen der Waffensachkunde nach §7 WaffG. bereits zur Aufsicht qualifiziert. Der Gesetzgeber kennt Unterschiede nicht, hier gibt es nur die gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Aufsichtsperson, egal wie diese in Verbänden/Vereinen genannt wird. Zusätzlich gibt es den Schießsportleiter, das ist im DSB z.B. der "Allwissende" der den Standaufsichten "vorgesetzt" ist. Die Ausbildung hierzu ist reines Wissen der Sportordnung und der Vorgaben des DSB. Von Sicherheit wird in den Lehrgängen kein Wort gesprochen.
Unsere Schießleiterkurse finden nach Absprache statt.

Der Reservistenverband ist seit 2004 auch anerkannter Schießsportverband
Um den Lehrgang und die Prüfung zu buchen benötigen Sie folgende Voraussetzungen und Vorkenntnisse.

Erforderliche Kenntnisse und Voraussetzungen zur Teilnahme an SL-Lehrgängen:
  • Mindestalter 25 Jahre
  • seit 2 Jahren RAG Mitglied
  • Waffensachkunde nach §7 WaffG, oder JS Inhaber
  • persönlich geeignet als Vorbild im Umgang mit Kameraden
  • Erfahrungen im Schießsport UND Wettkämpfen des VDRBW
  • sich verpflichten regelmäßig Dienst in der RAG bzw. bei Kreis und Landeswettkämpfen zu übernehmen
  • gültige Ersthelferausbildung nach VBG

  • Der Verband der Reservisten erkennt die sogenannte "Qualifizierung zur Aufsicht", die in einigen Verbänden während der Waffensachkunde nach §7 WaffG. vermittelt wird nicht an. Unsere verantwortlichen Aufsichten denen wir den Namen "Schießleiter", bzw. abgekürzt "SL" geben, müssen eine mehrstündige teilweise mehrtägige Ausbildung inclusiv einer schriftlichen und praktischen Schießleiterprüfung absolvieren, um Aufsichtstätigkeiten verantwortlich durchzuführen. Der SL entscheidet ob er zusätzlich Standaufsichten als Aufsicht beim Schützen benennt. (so wie es bei der Bundeswehr üblich ist)
    Es ist uns wichtig, verantwortliche Aufsichten einzusetzen, die ihr "Handwerk" verstehen und wirklich dafür sorgen, dass die Sicherheit und die Vorgaben der jeweiligen Standordnungen der angemieteten Schießstätten eingehalten wird, ebenso die Vorgaben und Ordnungen des Reservistenverbandes

    Wir möchten keine Kursteilnehmer, die meinen mit ihrem "Ausweis" alleine schießen zu dürfen und ansonsten bei "Einsätzen" als Aufsicht nicht gesehen werden!
    Wenn Sie nicht gewillt sind, diese Arbeit zu leisten und nur mal eben einen Kurs machen wollen, dann sind Sie bei uns nicht richtig. Sie müssen in der Prüfung beweisen, dass Sie mit Waffen sicher umgehen und auch in der Theorie die sonstigen gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsvorschriften usw. kennen.


    Schießleiterkurse finden statt, ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen

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Alle Preise in Euro pro Person.